Neue Dynamik: Arbeits- und Gesundheitsschutz treffen auf Hinweisgeberschutzgesetz
Die Verbindung zwischen dem Arbeitsschutzgesetz und dem Hinweisgeberschutzgesetz wird eingehend beleuchtet, um Arbeitssicherheitsbeauftragten eine umfassende Perspektive zu bieten. Die enge Verknüpfung beider Gesetze unterstreicht die Notwendigkeit einer koordinierten Herangehensweise, in der Arbeitssicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass die Arbeitsumgebung gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Umfeld fördert, in dem Mitarbeiter ihre Bedenken sicher melden können.